Normalerweise muss ein Grundstücksbesitzer für Schäden, die durch die Bäume seines Grundstückes entstanden sind, haften. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt
Die Gehwege rund um das Eigenheim können durch nasses Laub, überfrierende Nässe oder plötzlich einsetzenden Schnellfall schnell zur Rutschgefahr für Passanten werden. Nur entsprechende Gegenmaßnahmen und die richtige Absicherung bewahren den Hauseigentümer vor viel Ärger.
Die vielen Ehrenamtlichen sind in zahlreichen Bereichen die Stütze der Gesellschaft. Doch der gesetzliche Versicherungsschutz der freiwillig Tätigen hat einige Lücken. ...
Immobilienbesitzer müssen im Winter dafür sorgen, dass Gehwege am und zum Haus nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden. Allerdings sollte dabei auch auf das richtige Streumittel geachtet werden, wie ein Gerichtsurteil belegt. ...
Auf Adventsmärkten und Weihnachtsfeiern wird neben Lebkuchen und Plätzchen häufig auch Punsch und Glühwein angeboten. Kfz-Fahrer sollten solchen alkoholischen Versuchungen jedoch widerstehen. Selbst Radler müssen aufpassen. Sonst kann das nicht nur den Führerschein kosten.
In vielen Versicherungspolicen kann vereinbart werden, dass der Versicherungskunde im Versicherungsfall einen kleinen Teil des Schadens selbst trägt. Dies kann sich für ihn schon nach kurzer Zeit rechnen. ...
Trotz aller Vorsicht kann es zu schwerwiegenden Unfällen beim Grillen mit Sach- oder sogar Personenschäden kommen. Welcher Versicherungsschutz zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Unglücks mindert. ...
Ob ein Reisender, der in seiner Urlaubsunterkunft einen Unfall erleidet, automatisch den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen kann, zeigt ein Gerichtsurteil.
Die Anforderungen an Auto- oder Motorradfahrer, Radler oder Fußgänger im Straßenverkehr sind hoch. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bietet online diverse Hilfestellungen und Tipps an, wie man Unfälle vermeidet und was im Falle des Falles zu tun ist. ...
Während der Fußball-WM werden auch diesmal wieder zahlreiche Autos mit Nationalflaggen geschmückt. Das ist jedoch für den einzelnen Kfz-Halter nicht ganz risikolos.
Immer noch helfen zu viele, die an eine Unfallstelle kommen, Verletzten nicht, aus Angst, etwas falsch zu machen. Doch das Gegenteil ist der Fall, wer keine Hilfe leistet, macht sich nämlich strafbar. ...
Dieses Jahr dauert die sogenannte fünfte Jahreszeit für Karnevalsfreunde bis Anfang März. Da Missgeschicke und Unfälle bei den Feiern und Umzügen nicht ausgeschlossen werden können, ist es sinnvoll frühzeitig zu prüfen, ob man im Falle des Falles auch richtig geschützt ist.
In der Vorweihnachtszeit sind wieder zahlreiche Weihnachtsmänner, Nikoläuse und Co. unterwegs, um Kinder, Mitarbeiter oder Kunden zu bescheren. Doch wenn der Himmelsbote dabei Schäden anrichtet, stellt sich oft die Haftungsfrage.
Ein unabhängiger Treuhänder überprüft jedes Jahr die Schadenverläufe der einzelnen Pkw-Modelle. Je nachdem wie die Schadenbilanz ausfällt, ändert sich die Einstufung der Kfz-Typklasse des jeweiligen Automodells, die wiederum die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie beeinflusst.