Anwendungsfälle
Kleintiere (z. B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert,
aber Hunde und Pferde sowie andere Großtiere müssen seperat versichert werden.
Es passiert doch immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und verursacht einen schweren Autounfall... Der Briefträger wird von einem Hund gebissen... Oder ein Hund beißt einen anderen Hund oder ein anderes Tier...
Wer kommt für den Schaden auf?
Generell gilt:
Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht und zwar unbegrenzt.
Das ist im §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Bei der Hundehaftpflichtversicherung haftet der Hundehalter ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Hundes. Man geht bei dieser Versicherung also nicht von einem Verschulden aus (wie bei der Privathaftpflicht).
Zu beachten ist, dass fast alle Gesellschaften die Versicherung von Kampfhunden ausschließen.