Finanzieller Schutz bei Ski- und Snowboardunfällen

Jedes Jahr verunfallen mehrere zehntausend Wintersportler so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Welche Absicherung den Betroffenen, aber auch möglichen Unfallverursachern hilft, damit der Vorfall nicht auch noch für den Einzelnen zum finanziellen Desaster wird.

26.10.2015 (verpd) Ski- und Snowboardfahren macht Spaß. Doch schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann zu einem schweren Unfall führen. Wer dabei sich oder auch andere schädigt, muss ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen.

Ein Unfall auf der Skipiste kann weitreichende Folgen haben – zum einen für denjenigen, der einen Unfall erleidet und dabei verletzt wird, aber auch für denjenigen, der für den Unfall möglicherweise verantwortlich ist.

Jeder, der einen anderen schuldhaft schädigt, muss nämlich für den Schaden, egal wie hoch dieser ist, gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aufkommen. Dies gilt auch für Wintersportler wie Ski- oder Snowboardfahrer.

Die Folgen einer kleinen Unaufmerksamkeit

Wer beispielsweise auf der Skipiste einen anderen Wintersportler übersieht, oder auch zu schnell unterwegs ist, nicht mehr bremsen kann und deswegen einen Unfall verursacht, muss für die Schäden des anderen aufkommen. So können Kosten für Sachschäden beispielsweise für den Ersatz beschädigter Skier, aber auch Aufwendungen für Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zu einer lebenslangen Rente, wenn der Geschädigte aufgrund des Unfalles dauerhaft erwerbsunfähig bleibt, anfallen.

Derartige Schadenersatzansprüche Dritter lassen sich durch eine private Haftpflichtversicherung absichern, vorausgesetzt der Schaden ist durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden.

Der Versicherungsschutz einer solchen Police gilt nicht nur für sportliche Aktivitäten, sondern für den gesamten Privatbereich, zum Beispiel auch als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Zudem wehrt eine solche Police auch ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen Dritter ab.

Kostenrisiken im Ausland

Wer selbst bei einem Wintersportunfall verletzt wird, sei es aus eigenem Verschulden, oder weil man von einem anderen auf der Piste versehentlich angefahren wurde und der Unfallverursacher weitergefahren ist, muss mit kostspieligen Mehrbelastungen rechnen.

Zwar werden eine notwendige Bergrettung und/oder ein Krankentransport, aber auch die weiteren medizinischen Behandlungen einer verletzten Person hierzulande in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

Dies gilt jedoch nicht für alle anderen Länder mit Wintersportgebieten. Im Ausland muss ein Verunfallter diverse Arzt-, Krankenhaus- sowie Bergungs- und Krankentransportkosten häufig aus der eigenen Tasche zahlen. Dieses Kostenrisiko lässt sich jedoch mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung absichern. Doch nicht nur wer im Ausland, auch wer im Inland einen Unfall erleidet, hat unter Umständen ein finanzielles Problem.

Einkommenseinbußen für gut verdienende Arbeitnehmer

Zum einen besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung kein Schutz bei Freizeitunfällen, zum anderen ist auch die Absicherung mittels der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung oftmals lückenhaft. So übernimmt zwar die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten, doch Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt müssen bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit, die länger dauert, mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahl, nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nur einen Teil des bisherigen Einkommens weiter. Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommt ein Arbeitnehmer für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens als Krankengeld. Für die Höhe des Krankengeldes berücksichtigt die GKV zudem maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung, die für 2015 bei monatlich 4.125,00 Euro liegt.

Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht miteinbezogen, was vor allem bei gut Verdienenden zu Einkommenseinbußen führt. Diese Versorgungslücke lässt sich jedoch mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung schließen. Besonders wichtig ist eine Krankentagegeld-Police für Selbstständige, da diese in der Regel selbst für ihre komplette Einkommensabsicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles sorgen müssen.

Wenn ein Unfall zur Berufsunfähigkeit führt

Besonders hart – und zwar auch finanziell – trifft es Verunfallte, die bleibende Schäden davontragen und ihren Beruf oder auch eine andere Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können. Zum einen gibt es seit einigen Jahren für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, im Falle einer Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr.

Nur gesetzlich Rentenversicherte, die aufgrund eines Leidens dauerhaft weniger als sechs Stunden arbeiten können – und zwar egal in welchem Beruf – haben unter Umständen noch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Doch selbst diese entspricht in der Regel bei Weitem nicht der bisherigen Verdiensthöhe. Diese Versorgungslücke lässt sich durch eine Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung schließen. Sie zahlt im Versicherungsfall eine Rente in der vereinbarten Höhe.

Je nach Vertragsvereinbarung leistet eine Berufsunfähigkeits-Police auch dann, wenn man noch in anderen Berufen als den bisher erlernten und ausgeübten in Vollzeit tätig sein könnte. Mit einer privaten Unfallversicherung, die bei Invalidität eine mit dem Versicherten festgelegte Summe auszahlt, lassen sich zudem Kosten für einen eventuell notwendigen behindertengerechten Umbau des Eigenheims absichern.